
Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass ab Sonntag, 1. März 2026, die Vegetationszeit beginnt. In dieser Periode sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Auf-den-Stock-Setzen und die Beseitigung von Gehölzen sowie das Zurückschneiden von Röhrichten grundsätzlich untersagt. Bis Ende Februar sind Fällungen noch möglich, sofern die Bestimmungen der städtischen Baumschutzsatzung beachtet werden.
Rechte und Verbote während der Vegetationszeit
Während der Vegetationszeit sind Eingriffe, die Gehölze entfernen oder stark zurücksetzen, untersagt. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen. Dazu zählt nach Angaben der Stadt auch der Sommerschnitt von Obstbäumen. Röhrichte an Uferbereichen dürfen in dieser Zeit nicht geschnitten werden.
Baumschutzsatzung und Ausnahmen
Die Baumschutzsatzung der Stadt schützt das ganze Jahr über Bäume in den zusammenhängend bebauten Ortsteilen beziehungsweise im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne, sofern der Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Erdboden bei Laubbäumen mehr als 100 Zentimeter beträgt. Bei Obstbäumen liegt die Grenze bei mehr als 80 Zentimetern. Das Entfernen solcher geschützten Bäume bedarf einer Genehmigung durch das Umweltamt. Bei Bauvorhaben wird über erforderliche Fällungen im Rahmen der Baugenehmigung entschieden.
Ist eine Fällung aus Sicherheitsgründen unvermeidbar, kann es laut Stadtangaben erforderlich sein, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Rechtlicher Rahmen und Hinweise
Wer wesentliche Landschaftsbestandteile wie Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Schilfbestände oder ähnliche Naturerscheinungen beseitigen oder verändern möchte, benötigt dafür eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist ganzjährig bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Die Stadt begründet dies mit dem Beitrag dieser Elemente zur Gestaltung des Landschaftsbilds und mit dem Artenschutz.
Die Vegetationszeit endet am 30. September des laufenden Jahres.
Bei Fragen zu Vegetationszeit, Baumfällungen und Artenschutz verweisen die zuständigen Stellen auf die Untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie. Ansprechpartner sind telefonisch unter 06221 58 18180 und 06221 58 45605 erreichbar. Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind online nachzulesen. Die Baumschutzsatzung ist im Ortsrecht der Stadt Heidelberg einsehbar.
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