60,4 Millionen Euro für Bildung, Feuerwehr und Straßen im Regierungsbezirk Freiburg

60,4 Millionen Euro für Bildung, Feuerwehr und Straßen im Regierungsbezirk Freiburg
60,4 Millionen Euro für Bildung, Feuerwehr und Straßen im Regierungsbezirk Freiburg | Bild: Regierungspräsidium Freiburg

Der Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock beim Regierungspräsidium Freiburg hat 60,4 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden verteilt. Die Summe liegt deutlich über den bisherigen Jahresvolumina und geht an Kommunen, die vor allem in Bildung, Kinderbetreuung, Feuerwehr und Verkehrsinfrastruktur investieren sollen. In diesem Jahr wurden 147 Anträge gestellt, so viele wie nie zuvor.

Verteilung und Umfang der Mittel

Insgesamt wurden 137 Maßnahmen mit 60,4 Millionen Euro bezuschusst. Die beantragte Summe lag bei rund 100 Millionen Euro, damit fiel der Bedarf deutlich höher aus als in den Vorjahren. Bis 2024 hatten die jährlichen Zuweisungen aus dem Ausgleichstock noch zwischen 20 Millionen und 35 Millionen Euro gelegen.

Förderschwerpunkte

Der Hauptteil der Mittel, rund 38 Millionen Euro, ist für die Pflichtaufgaben der Kommunen vorgesehen. Dazu zählen zeitgemäße Bildungsangebote, eine bessere Kinderbetreuung und die Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur. Weitere elf Millionen Euro sind für die Verkehrsinfrastruktur reserviert, vor allem für die Sanierung dringend reparaturbedürftiger Straßen und Brücken.

Wirkung und Einschätzung der Landesbehörde

Regierungspräsident Gabbert betonte die gezielte Unterstützung: „Mit einer kräftigen Finanzhilfe aus dem Ausgleichstock helfen wir den Kommunen gezielt in der schwierigen Finanzlage“, sagte er. Nach seinen Angaben sollen die Mittel dazu beitragen, die kommunale Daseinsvorsorge zu stärken und Standortnachteile gegenüber städtischen Zentren zu verringern.

Verfahren und Bedeutung für die Kommunen

Rund ein Drittel der Gemeinden im Regierungsbezirk ist nach Einschätzung der Behörde bei wichtigen Investitionen auf Ausgleichstockmittel angewiesen. Die Vergabe trifft ein Gremium, das beim Regierungspräsidium angesiedelt ist und Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie zwei Repräsentanten des Regierungspräsidiums umfasst. Die Förderhilfe deckt dabei nicht immer die vollständigen Kosten, sie soll Kommunen jedoch ermöglichen, die erforderlichen Eigenmittel für dringend notwendige Vorhaben aufzubringen.

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