
Die Stadtbücherei Esslingen hat ihre Nutzungs und Gebührenordnung zum 1. Januar 2026 neu gefasst. Die Aktualisierung greift nach mehr als elf Jahren bestehender Regelungen und soll digitale Angebote sowie die Bibliothek der Dinge formell abbilden. Gleichzeitig werden die Jahresgebühren moderat angehoben, bestehende Gebührenbefreiungen bleiben jedoch erhalten.
Hintergrund und zentrale Neuerungen
Die Änderung soll die Bibliothek an veränderte Nutzungsgewohnheiten anpassen. Neben klassischen Ausleihangeboten werden nun auch digitale Leistungen und die Bibliothek der Dinge offiziell in der Nutzungsordnung genannt. Die Bibliothek der Dinge umfasst eine wachsende Auswahl an Alltags und Freizeitgeräten wie Virtual Reality Brillen, Tonie Boxen, VHS Converter, Beamer, Spielekonsolen und Werkzeug. Entleihungen aus diesem Bestand sind ab dem 18. Lebensjahr möglich und kostenfrei.
Gebührenanpassungen und Bestandteile
Die Jahreskarte steigt von 15 auf 20 Euro, die Partnerkarte von 25 auf 33 Euro. Laut Mitteilung bleiben Säumnisgebühren unverändert und Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen gelten weiterhin. Die stellvertretende Bibliotheksleitung hat die Übersichtlichkeit und Transparenz der Ordnung als Ziel genannt und darauf verwiesen, dass eine Anpassung nach so langer Zeit notwendig gewesen sei.
Regelungen für Kinder und Familien
Eltern können ab der Geburt einen eigenen Bibliotheksausweis für ihre Kinder ausstellen lassen, um gebührenfrei Bilderbücher zu entleihen. Kinder ab der ersten Klasse können mit ihrem eigenen Ausweis selbstständig Medien ausleihen. Die Leitung der Familienbibliothek betont, dass frühe Kontakte zu Büchern die Sprachentwicklung und Lesefreude fördern und ein eigener Ausweis Verantwortung stärke.
Die Neuerungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Bibliothek verfügt damit über eine aktualisierte Rechtsgrundlage, die das aktuelle Angebot und die Nutzungsrealität sichtbarer machen soll.
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