Esslingen weitet Feuerwerksverbot für Silvester 2025 und Neujahr 2026 auf die gesamte Innenstadt aus

Esslingen weitet Feuerwerksverbot für Silvester 2025 und Neujahr 2026 auf die gesamte Innenstadt aus
Esslingen weitet Feuerwerksverbot für Silvester 2025 und Neujahr 2026 auf die gesamte Innenstadt aus | Bild: Jorge Franganillo / CC BY 2.0

Die Stadt Esslingen hat das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk an Silvester 2025 und Neujahr 2026 auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet. Damit gilt die Beschränkung nicht mehr nur für die historische Altstadt und die Burg, sondern für die Gesamtanlage Esslingen am Neckar.

Ausweitung der Verbotszone

Bisher war das Abbrennen von Feuerwerk in der Esslinger Altstadt sowie in der Nähe der Burg untersagt. Nach einer erneuten Prüfung der bundesgesetzlichen Vorgaben hat die Stadtverwaltung entschieden, die Verbotszone zu vergrößern. Die Neuregelung bezieht nun die gesamte Innenstadt mit den zahlreichen denkmalgeschützten und besonders brandempfindlichen Gebäuden mit ein.

Als Gründe für die Ausweitung nennt die Verwaltung Sicherheitsaspekte und zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft nach der letzten Silvesternacht. Die Maßnahme sei getroffen worden, um das Brandrisiko in den eng bebauten und denkmalgeschützten Bereichen zu reduzieren.

Sperrungen und Verhaltenshinweise

Aus Sicherheitsgründen wird der Zutritt zum Kanonenbuckel, zur Burgstaffel und zum Seilergang gesperrt. Die Erweiterung des Feuerwerksverbots erfolgte nach Angaben der Stadt in enger Abstimmung mit der Feuerwehr Esslingen.

Die Stadt bittet zudem darum, an Silvester und Neujahr auf Schulhöfen sowie auf Sport- und Spielplätzen kein Feuerwerk abzubrennen. Diese Empfehlung ergänzt das flächendeckende Verbot in der Innenstadt.

Rechtsgrundlage und Konsequenzen bei Verstößen

Die Grundlage für die Regelung reicht zurück bis 2009. Bereits damals wurde festgelegt, dass Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie in Bereichen mit Fachwerkhäusern abgebrannt werden dürfen. Auf dieser Basis wurde die derzeitige Ausweitung begründet.

Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Details zur Durchsetzung und zu möglichen Bußgeldern nannte die Stadt in der Mitteilung nicht.

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