
Seit dem 1. Oktober 2025 erhebt die Stadt Heidelberg eine Übernachtungsteuer. Beherbergungsbetriebe, die sich noch nicht bei der Steuerabteilung registriert haben, müssen ihre Anmeldung bis zum 31. Dezember 2025 nachholen. Besonders betroffen sind Anbieter von buchbaren Privatzimmern und Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb vermittelt werden können.
Wer ist zur Anmeldung verpflichtet
Als Beherbergungsbetrieb gilt in Heidelberg, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Zu den klassisch erfassten Betrieben gehören Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen, Motels sowie Camping und Reisemobilplätze. Diese Einrichtungen wurden von der Stadt direkt angeschrieben. Private Vermieter von Ferienwohnungen und einzelnen Zimmern sind dagegen häufig nicht im Gewerberegister eingetragen und erhielten deshalb kein automatisches Schreiben.
Höhe der Abgabe und Ausnahmen
Die Übernachtungsteuer beträgt seit dem 1. Oktober 2025 pro Person und Übernachtung 3,50 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Abgabe befreit. Die Steuer fällt sowohl bei privaten als auch bei beruflich veranlassten Aufenthalten an. Bei ununterbrochener Belegung im selben Betrieb wird die Abgabe für maximal fünf Nächte erhoben.
Fristen, Formular und Kontakthinweis
Die Einführung der Übernachtungsteuer war am 5. Juni 2025 vom Gemeinderat beschlossen worden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht angemeldete Betriebe die Registrierung bis zum 31. Dezember 2025 vornehmen müssen. Das Anmeldeformular steht online zur Verfügung unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer. Bei Fragen hat die Kämmerei der Stadt eine E Mail Adresse eingerichtet: uebernachtungsteuer@heidelberg.de.
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