Stuttgart verhängt erneut Feuerwerksverbot im Cityring an Silvester

Stuttgart verhängt erneut Feuerwerksverbot im Cityring an Silvester
Stuttgart verhängt erneut Feuerwerksverbot im Cityring an Silvester

In der Stuttgarter Innenstadt gilt auch in diesem Jahr an Silvester wieder ein umfassendes Verbot für Feuerwerk. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat eine Polizeiverordnung erlassen, nach der das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im Cityring am Silvesterabend von 18 Uhr bis 6 Uhr am Neujahrsmorgen untersagt ist.

Geltungsbereich und Kontrollzeiten

Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten Bereich innerhalb des sogenannten Cityrings. Die Zone reicht zwischen dem Arnulf Klett Platz vor dem Hauptbahnhof und der Paulinenstraße einschließlich Rupert Mayer Platz sowie zwischen der Konrad Adenauer Straße und der Hauptstätter Straße und der Theodor Heuss Straße und der Friedrichstraße. Die Polizeiverordnung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart am 18. Dezember veröffentlicht und ist auch auf der Webseite der Stadt einsehbar.

Die Regelung gilt vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr. Die Polizei kontrolliert das Mitführverbot, um Eingreifen bereits vor dem Zünden zu ermöglichen. Nach Angaben der Stadt wäre ein reines Zündverbot erst dann wirksam, wenn bereits Schaden entstanden sein könnte.

Welche Feuerwerkskörper betroffen sind und welche nicht

Erlaubt bleiben pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie F1 wie Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel. Verboten sind alle Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 sowie F3 und F4. Dazu zählen klassische Silvesterraketen, Böller, Vulkane und Batteriefeuerwerk sowie andere nach dem Sprengstoffgesetz als besonders gefährlich eingestufte Erzeugnisse.

Konsequenzen bei Verstößen

Mitgeführte Feuerwerkskörper werden den Angaben zufolge beschlagnahmt und unbrauchbar gemacht. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Bußgelder. Die Stadverwaltung nennt eine Bandbreite von 200 bis 5000 Euro, abhängig von Schwere und Umständen des Verstoßes.

Verkauf und zusätzliche Einschränkungen

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr an den Tagen Montag bis Mittwoch, 29. bis 31. Dezember, gestattet. Raketen und Böller der Kategorie F2 dürfen nur an Volljährige abgegeben werden. Eine Abgabe an Jugendliche ist auch mit elterlicher Vollmacht unzulässig. Wer nach Neujahr noch Feuerwerk abbrennt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Unabhängig von der städtischen Verbotszone gelten bundesweite Regelungen, die das Zünden von Pyrotechnik zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen sowie Kinder und Altenheimen aus Lärm und Brandschutzgründen untersagen. Die Staatlichen Schlösser und Gärten haben zudem an beliebten Aussichtspunkten wie der Grabkapelle auf dem Württemberg und rund um Schloss Solitude ein eigenes Böllerverbot ausgesprochen.

Hintergrund und politische Forderung

Zur Begründung verweist die Stadt auf Erfahrungen der Vorjahre mit Verletzungs und Brandgefahren. Nopper äußerte, Stadtverwaltung und Polizei wollten, dass alle Besucherinnen und Besucher der Innenstadt eine friedliche und unbeschwerte Silvesternacht erleben, und betonte, man habe das nach geltendem Recht maximal mögliche Verbot für den Innenstadtbereich ausgesprochen. Er erneuerte zudem seine Forderung nach einer Diskussion auf Bundesebene über eine Verschärfung des Sprengstoffrechts, um besonders laute und gefährliche Feuerwerkskörper zu verbieten.

Zur Veröffentlichung stellte die Stadt auch Bildmaterial zur Verfügung, das ausschließlich im Rahmen redaktioneller Berichterstattung zu dieser Verordnung verwendet werden darf. Eine Weitergabe an Dritte ist nach Angaben der Stadt ausgeschlossen.

Quelle anzeigen

redaktion
Redaktion BW-Bote 47 Artikel
Neuigkeiten aus Baden-Württemberg