
Die Stadt Heilbronn hat die Eisflächen in mehreren städtischen Seen weiterhin nicht freigegeben. Das Ordnungsamt warnt davor, die Flächen im Pfühlpark, Ziegeleipark, Wertwiesenpark, Neckarbogen und am Trappensee zu betreten, solange die Eisschicht nicht eine Mindeststärke erreicht hat.
Eisstärke als Maßstab
Nach Angaben der Stadt wird das Betreten der Eisflächen erst bei einer Eisdicke von mindestens 15 Zentimeter ohne Bedenken möglich. Bis dahin bestehe die Gefahr des Einbrechens. Besonders kritisch sind schneebedeckte Eisflächen, da Schnee die tatsächliche Stärke verdecken kann, sowie Bereiche an Zuflüssen, die in der Regel dünneres Eis aufweisen.
Verhaltensempfehlungen und Kontrollzustand
Eltern und Aufsichtspersonen werden ausdrücklich gebeten, darauf zu achten, dass Kinder die Eisflächen nicht betreten. Die Stadt entfernt die Hinweistafeln mit dem Text Betreten der Eisfläche verboten, sobald die Mindeststärke erreicht ist und die Flächen freigegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt ein generelles Betretungsverbot.
Haftung und Eigenverantwortung
Die Stadt stellt klar, dass sie keine Haftung für Unfälle auf den Eisflächen übernimmt. Das Betreten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt nach Angaben der Verwaltung auch dann, wenn die Flächen freigegeben wurden.
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